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Teilnahmevoraussetzungen aller Weiterbildungen

Teilnahmevoraussetzungen

  • Nachweis der Erlaubnis nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nummer 1 oder 2 des Krankenpflegegesetzes (2019 außer Kraft getreten) oder nach § 1 Abs. 1 des Altenpflegegesetzes (2019 außer Kraft getreten) oder Erlaubnis nach § 1 Abs. 1 und Abs. 2 des Pflegeberufegesetzes
  • Ein halbes Jahr Berufserfahrung in dem jeweiligen Fachgebiet
  • Anstellung am Universitätsklinikum oder an einer Kooperationsklinik
  • Interessierte aus anderen Kliniken nehmen bitte Kontakt mit der jeweiligen Kursleitung auf