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Strahlenschutz für Mitarbeitende im Funktionsdienst nach §§48 und 49 Abs. 3 StrlSchV – Aktualisierung der Kenntnisse - Kurs 2

Strahlenschutz für Mitarbeitende im Funktionsdienst nach §§48 und 49 Abs. 3 StrlSchV – Aktualisierung der Kenntnisse - Kurs 2

Die Kenntnisse im Strahlenschutz müssen spätestens alle fünf Jahre aktualisiert werden.

Datum
13. September 2024

Uhrzeit
08.30 - 13.00 Uhr

Deshalb sind Sie verpflichtet, sofern Sie eine einfache Röntgeneinrichtung (C-Bogen) einschalten und bedienen, einen Aktualisierungskurs zu besuchen.

Zielgruppe

Gesundheits- und Krankenpfleger/-innen OTA und andere Mitarbeiter/-innen in den Funktionsbereichen (OP, Endoskopie, Herzkatheterlabor) deren Strahlenschutzkurs oder deren letzte Aktualisierung höchstens fünf Jahre zurückliegt

Voraussetzungen

Zurückliegen des Strahlenschutzkurses/ der letzten Aktualisierung nicht länger als fünf Jahre. Bei Überschreitung der fünf Jahre muss der dreitägige Grundkurs erneut absolviert werden

Inhalte

Stand der Technik im Strahlenschutz ■ Neuentwicklungen der Gerätetechnik ■ Aktuelle Entwicklungen auf dem Gebiet der Qualitätssicherung ■ Erfahrungen der ärztlichen Stellen ■ Geänderte Rechtsvorschriften und Empfehlungen ■ Neue Erkenntnisse und Aspekte des Strahlenschutzes

Dozent/-in

Waltraud Rinkl-Thalhammer

Termin

13.09.2024

Seminarzeiten

08.30 Uhr - 13.00 Uhr

Ort

Seminarraum Akademie

Teilnehmerzahl

16 Personen

Seminargebühr

78,00 € (inkl. Lehrgangsunterlagen, Prüfungsgebühr und Zertifikat)

RbP-Punkte

5

Weitere Informationen

Auszug Jahresprogramm

Anmeldung

hier

Hinweis

Weitere Informationen erhalten Sie von der Kursleitung Brigitte Töpfer, Telefon 09131 85-46992.

Zielgruppe
Pflegekräfte
Fortbildungspunkte
5 CME
Kosten
78,00 €