Strahlenschutz für Mitarbeitende im Funktionsdienst nach §§48 und 49 Abs. 3 StrlSchV – Aktualisierung der Kenntnisse - Kurs 2
Die Kenntnisse im Strahlenschutz müssen spätestens alle fünf Jahre aktualisiert werden.
Datum
13. September 2024
Uhrzeit
08.30 - 13.00 Uhr
Deshalb sind Sie verpflichtet, sofern Sie eine einfache Röntgeneinrichtung (C-Bogen) einschalten und bedienen, einen Aktualisierungskurs zu besuchen.
Zielgruppe
Gesundheits- und Krankenpfleger/-innen OTA und andere Mitarbeiter/-innen in den Funktionsbereichen (OP, Endoskopie, Herzkatheterlabor) deren Strahlenschutzkurs oder deren letzte Aktualisierung höchstens fünf Jahre zurückliegt
Voraussetzungen
Zurückliegen des Strahlenschutzkurses/ der letzten Aktualisierung nicht länger als fünf Jahre. Bei Überschreitung der fünf Jahre muss der dreitägige Grundkurs erneut absolviert werden
Inhalte
Stand der Technik im Strahlenschutz ■ Neuentwicklungen der Gerätetechnik ■ Aktuelle Entwicklungen auf dem Gebiet der Qualitätssicherung ■ Erfahrungen der ärztlichen Stellen ■ Geänderte Rechtsvorschriften und Empfehlungen ■ Neue Erkenntnisse und Aspekte des Strahlenschutzes
Dozent/-in
Waltraud Rinkl-Thalhammer
Termin
13.09.2024
Seminarzeiten
08.30 Uhr - 13.00 Uhr
Ort
Seminarraum Akademie
Teilnehmerzahl
16 Personen
Seminargebühr
78,00 € (inkl. Lehrgangsunterlagen, Prüfungsgebühr und Zertifikat)
RbP-Punkte
5
Weitere Informationen
Anmeldung
Hinweis
Weitere Informationen erhalten Sie von der Kursleitung Brigitte Töpfer, Telefon 09131 85-46992.