Teilnahmevoraussetzungen
- Nachweis der Erlaubnis nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nummer 1 oder 2 des Krankenpflegegesetzes (2019 außer Kraft getreten) oder nach § 1 Abs. 1 des Altenpflegegesetzes (2019 außer Kraft getreten) oder Erlaubnis nach § 1 Abs. 1 und Abs. 2 des Pflegeberufegesetzes
- Ein halbes Jahr Berufserfahrung in dem jeweiligen Fachgebiet
- Anstellung am Universitätsklinikum oder an einer Kooperationsklinik
- Interessierte aus anderen Kliniken nehmen bitte Kontakt mit der jeweiligen Kursleitung auf