Strahlenschutz für Mitarbeitende im Funktionsdienst nach §§48 und 49 Abs. 3 StrlSchV – Aktualisierung der Kenntnisse
Die Kenntnisse im Strahlenschutz müssen spätestens alle fünf Jahre aktualisiert werden. Deshalb sind Sie verpflichtet, sofern Sie eine einfache Röntgeneinrichtung (C-Bogen) einschalten und bedienen, einen Aktualisierungskurs zu besuchen.
Datum
19. November 2026
Uhrzeit
08.30 - 13.00 Uhr
Zielgruppe
Gesundheits- und Krankenpfleger/-innen OTA und andere Mitarbeiter/-innen in den Funktionsbereichen (OP, Endoskopie, Herzkatheterlabor) deren Strahlenschutzkurs oder deren letzte Aktualisierung höchstens fünf Jahre zurückliegt
Teilnahmevoraussetzungen
Zurückliegen des Strahlenschutzkurses/der letzten Aktualisierung nicht länger als fünf Jahre. Bei Überschreitung der fünf Jahre muss der dreitägige Grundkurs erneut absolviert werden
Inhalte
Stand der Technik im Strahlenschutz ■ Neuentwicklungen der Gerätetechnik ■ Aktuelle Entwicklungen auf dem Gebiet der Qualitätssicherung ■ Erfahrungen der ärztlichen Stellen ■ Geänderte Rechtsvorschriften und Empfehlungen ■ Neue Erkenntnisse und Aspekte des Strahlenschutzes Abschluss Die Akademie für Gesundheits- und Pflegeberufe ist als Bildungsstätte von der Bayerischen Landesärztekammer und vom Gewerbeaufsichtsamt anerkannt. Mit erfolgreichem Abschluss erhalten Sie ein Zertifikat vom Bildungsträger
Dozent/-in
Waltraud Rinkl-Thalhammer
Termine
Kurs 1: 24.02.2026
Kurs 2: 19.11.2026
Seminarzeiten
08:30 Uhr - 13:00 Uhr
Ort
Seminarraum Akademie
Teilnehmerzahl
20 Personen
Seminargebühr
85,-€ (inkl. digitaler Lehrgangsunterlagen, Prüfungsgebühr und Zertifikat)
RbP-Punkte
5
Hinweis
Weitere Informationen erhalten Sie von der Kursleitung Brigitte Töpfer, Telefon 09131 85-46992.
Weitere Informationen
Anmeldung
Zielgruppe
ÄrztePflegekräfte


